Zusammenleben, Sport, Recht, Ordnung, Sicherheit
Mythos Fremdenrechtspaket
Österreich 2020 Diskussion im Haus der SPÖ-Tirol. Das Thema Fremdenrecht steht immer wieder im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die Tiroler Nationalratsabgeordnete Gisela Wurm lud dazu zu einer Österreich 2020 Veranstaltung im Haus der SPÖ-Tirol am 22. September 2011 den Fremdenrechtsexperten des SPÖ-Parlamentsklubs Dr. Peter Pointner nach Innsbruck ein.
Klubsekretär Pointer führte aus, dass das Gesetz (Regierungsvorlage) nach Vorliegen des Entwurfs sehr lange im Nationalrat diskutiert wurde. Das Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Ideologien der beiden „Großparteien“ war mitunter ein Grund, dass die Debatte sehr lange andauerte, bis ein Ergebnis vorlag. Am 9. Dezember 2010 wurde dieses Fremdenrechtspaket dann u.a. von Innenministerin Fekter vorgestellt. Das neue Zuwanderungsmodell und die Rot-Weiß-Rot-Card, wurden besonders als zukunftsweisende Lösung präsentiert. Neu in diesem Paket war vor allem der Punkt des sogenannten „Lohndumpings“, dass verhindern sollte, dass Zuwanderer mit dementsprechender Qualifikation auch dementsprechend entlohnt werden und nicht nur aufgrund ihres Migrationshintergrunds „schlechter“ bezahlt werden.
In den parlamentarischen Beratungen und Diskussionen wurde dieses Paket noch verbessert und etwaige Fehler zu beheben versucht. Durch „Hearings“, zu denen auch NGO’s eingeladen wurden, wurde versucht, die Bestimmungen unter Mitarbeit verschiedener Organisationen bestmöglich zu formulieren. Am 29 April 2011 wurde das Fremdenrechtspaket dann schlussendlich im Nationalrat beschlossen. Alle drei Oppositionsparteien stimmten dagegen.
Wenig später wurde noch ein Antrag eingebracht, der diverse Probleme beheben und die ÖVP zur Evaluierung zwingen sollte. Ein wichtiger Punkt zur klaren Strukturierung der Asyl- und Zuwanderungspolitik, sollte die Einrichtung einer einzigen Behörde sein, die sich mit diesen Fällen beschäftigt. Derzeit gibt es rund 113 Behörden, wobei die einen mehr, die anderen weniger mit Asylpolitik zu tun haben und dementsprechend auch nicht alle gleich handeln können. Weiters sollte der „Schranken“ abgebaut werden, der es Migrantinnen und Migranten in unserem Land erschwert, einen geeigneten, ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf zu finden. Das Fremdenrechtspaket soll vor allem in den Artikeln 2,3 und 8 gestärkt werden, in denen genau bestimmt wird, wie sich die einzelnen Behörden bei heiklen Fällen verhalten sollten. In langandauernden Fällen soll sich zukünftig nur mehr eine Behörde damit befassen, wie Pointer erklärte.
Vor allem Jugendorganisationen kritisierten die derzeitige Asylpolitik in Österreich. Es herrschten unmenschliche Zustände in den sogenannten „Lagern“ wo sich Asylbeantragende aufhalten müssen, um den Prozess der Asylerteilung sicherzustellen. Ein wichtiger Punkt, wo sich die meisten allerdings einig sind, ist dass die deutsche Sprache einer der wesentlichsten Punkte ist, um in Österreich Aufenthalt zu erhalten. Österreich ist aufgrund seiner Mitgliedschaft in der EU auch gezwungen, sich an europäischen Vorgaben zu halten, um nicht vertragsbrüchig zu werden.
Es fand eine rege und leidenschaftlich geführte Diskussion im Anschluss an den Vortrag statt, in der die unterschiedlichen Positionen der TeilnehmerInnen, u.a.VertreterInnen von NGO’s, ausgetauscht wurden. Alle Divergenzen konnten nicht ausgeräumt werden.
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