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Elke Ferner: Vorrang für das Kindeswohl
In Österreich wird das Thema "gemeinsame Obsorge" derzeit kontrovers diskutiert. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass es auch dort noch offene Punkte gibt. Eines sollte klar sein: Hier wie dort muss bei einer Neuregelung das Kindeswohl im Vordergrund stehen.
1998 wurde in Deutschland das Kindschaftsrecht geändert. Für verheiratete Paare wurde bis dahin das Sorgerecht im Rahmen des Scheidungsverfahrens abschließend geklärt. In Streitfällen wurde in der Regel der Mutter das Sorgerecht zugesprochen. Im Vordergrund stand dabei ebenso wie heute das Kindeswohl. Aber auch die gemeinsame Sorge war auf Antrag möglich.

